25 Jahre Brandschutz Sachsen-Anhalt

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Brandschutzordnung Sachsen

Was ist die Brandschutzordnung?
Unter den Begriff der Brandschutzordnung ist die Regelung für das Verhalten von Personen in einem Betrieb oder in einem Gebäude in einem Brandfall zu verstehen. Weiterhin sind in der Brandschutzordnung in Sachsen Maßnahmen enthalten, die Brände verhüten sollen. Eine Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen in Sachsen besitzt einen ähnlichen Stellenwert wie eine Hausordnung.

Was ist im Brandfall zu tun?

Viele glauben, genau zu wissen, was im Brandfall zu tun ist, doch eine ausführliche Brandschutzordnung beweist zumeist das Gegenteil. Viele verschiedene Faktoren spielen bei einem Brand zusammen, die über Leben und Tot entscheiden können.

Als Unternehmer in Sachsen ist es empfehlenswert, sich an einer Brandschutzordnung zu orientieren, um Ihren Mitarbeitern im Brandfall genau aufzuzeigen, was zu tun ist. Leider ist die Erstellung einer Brandschutzordnung nicht bundeseinheitlich vorgeschrieben, jedoch setzen sich zahlreiche Feuerwehren und Brandschützer hierfür ein.

In Deutschland sind prinzipiell geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben. Die Brandschutzordnung ist in drei Teile aufgeteilt und richtet sich an verschiedene Gruppierungen.

Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil der Brandschutzordnung ist im Unternehmen in Sachsen an mehreren Stellen sichtbar auszuhängen und beinhaltet die wichtigsten Verhaltensregeln.

Brandschutzordnung Teil B ist an alle Mitarbeiter Ihres Betriebes in Sachsen gerichtet. Dieser Teil beinhaltet wichtige Regelungen zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege Ihres Unternehmens in Sachsen. Weiterhin beinhaltet Teil B der Brandschutzordnung Regeln, die das Verhalten im Brandfall umfassen. Dieser Teil der Brandschutzordnung wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an die Mitarbeiter Ihres Unternehmens in Sachsen, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In Teil C werden diese Personen mit der Durchführung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb in Sachsen betreut.

Ihr Ansprechpartner für die Brandschutzordnung in Sachsen

Sie haben noch offene Fragen oder möchten mehr zum Thema der Brandschutzordnung in Sachsen erfahren? Dann wenden Sie sich jederzeit gerne an das Team der UBS Universal Brandschutz Service GmbH Halle. Sie erreichen das Mitarbeiterteam telefonisch unter 0345 / 54 00 370 oder können gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen an info@universal-brandschutz.de senden.

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